Ein E-Bike gebraucht mit Garantie zu kaufen, ist der Punkt, an dem sich die meisten Kaufentscheidungen entscheiden. Der Preis passt, das Rad passt – und dann kommt die Frage: Was, wenn der Akku nach acht Monaten tot ist? Bei uns gilt: zwei Jahre Garantie auf Akku und Motor, ab dem Tag der Ablieferung. Was das konkret bedeutet, wo die Grenzen liegen und warum wir die Ausschlüsse lieber vor dem Kauf auf den Tisch legen als danach – das steht alles hier.
Das Wichtigste in Kürze
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2 Jahre ab Ablieferung Garantie für die Funktionsfähigkeit von Akku und Motor – nicht ab Kaufdatum, nicht ab Produktion.
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Totalausfall ist der Maßstab. Ein Akku, der lädt und den Motor antreibt, ist funktionsfähig – auch wenn die Reichweite nachlässt.
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Ausgeschlossen sind unsachgemäßer Umgang, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, falsche Aufbewahrung, Unfälle sowie mangelnde Wartung und Pflege.
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Nicht übertragbar: Die Garantie gilt nicht für Dritte, also nicht nach einem Weiterverkauf.
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Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt. Die Garantie ist ein Zusatz, kein Ersatz.
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Nur Akku und Motor. Bremsen, Schaltung, Reifen, Lager oder Display deckt diese Garantie nicht ab.
Was die 2-Jahres-Garantie bei Rebike abdeckt
Wir geben dir zwei Jahre ab Ablieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors. Das ist der Kern, und mehr steht nicht drin. Keine Rundum-Absicherung, keine Vollkasko, keine Verschleißpauschale.
Funktionsfähigkeit heißt in unseren Bedingungen: Es darf kein Totalausfall der Funktionsfähigkeit vorliegen. Der Akku muss laden und den Motor versorgen, der Motor muss antreiben. Fällt eines von beiden komplett aus, greift die Garantie. Zieht der Akku nach zwei Jahren nur noch 80 Prozent seiner Anfangsleistung, ist das kein Totalausfall – sondern normale Alterung.
Was ausdrücklich nicht abgedeckt ist
Die Garantie greift nicht bei:
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unsachgemäßem Umgang – etwa Akku im Wassereimer „gereinigt" oder mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet
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nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch – zum Beispiel ein Cityrad, das dauerhaft mit Anhänger im Trail-Einsatz läuft
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nicht fachmännisch durchgeführten Reparaturen – selbst getauschte Controller, gelötete Kabel, nachträgliche Software-Eingriffe
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falscher Aufbewahrung – Tiefentladung im unbeheizten Schuppen über den Winter ist der Klassiker
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Einwirkungen durch Unfälle
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mangelnder Wartung oder Pflege
Dazu kommt ein Punkt, den viele beim Kauf übersehen: Die Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen, ausdrücklich auch bei einem Weiterverkauf. Wer sein Rad nach einem Jahr verkauft, nimmt die Garantie mit nach Hause. Dasselbe gilt für abgetretene Herstellergarantien – die erlöschen beim Weiterverkauf an Dritte.
Und was passiert mit deinen gesetzlichen Rechten?
Nichts. Unsere Garantieansprüche lassen etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche unberührt. Das ist kein Marketing-Satz, sondern steht so in den Bedingungen. Heißt: Du musst dich nicht auf die freiwillige Garantie verlassen, wenn du gegenüber dem Verkäufer Rechte aus der Gewährleistung hast.
Ehrlich gesagt: Diese Garantie ersetzt keine Kaufabwicklung und keine Werkstattkosten-Absicherung für das ganze Rad. Sie sichert die zwei teuersten Bauteile ab – den Akku, der schnell vierstellig kostet, und den Motor. Genau das ist ihr Zweck.
Garantie vs. Gewährleistung vs. Herstellergarantie
Drei Wörter, die im Alltag wild durcheinandergehen. Sie bedeuten völlig verschiedene Dinge – und für dein gebrauchtes E-Bike ist der Unterschied teuer, wenn du ihn nicht kennst.
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Garantie (Rebike) |
Gewährleistung (Gesetz) |
Herstellergarantie |
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Grundlage |
Freiwilliges Versprechen |
gesetzlich vorgeschrieben |
freiwilliges Versprechen des Herstellers |
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Ansprechpartner |
wir, also der Händler |
der Verkäufer, bei dem du gekauft hast |
der Hersteller |
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Dauer |
2 Jahre ab Ablieferung |
bei Neuware 2 Jahre, bei Gebrauchtware unter Bedingungen auf 1 Jahr verkürzbar |
laut Herstellerbedingungen |
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Umfang |
Funktionsfähigkeit von Akku und Motor |
Mängelfreiheit bei Übergabe, Nacherfüllung |
je nach Bauteil und Bedingungen |
Die Gewährleistung knüpft an den Zustand bei der Übergabe an. War das Rad schon bei Übergabe mangelhaft, hast du Ansprüche gegen den Verkäufer – unabhängig davon, ob eine Garantie existiert. Wichtig: Ein gewerblicher Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet und kann sie nicht komplett ausschließen. Bei Gebrauchtware lässt sich die Frist auf zwölf Monate verkürzen – aber nur, wenn du vor deiner Vertragserklärung ausdrücklich darauf hingewiesen und die Verkürzung im Vertrag gesondert vereinbart wurde. Ein Satz in den AGB reicht dafür nach § 476 BGB nicht. Ob und wie ein Händler verkürzt, steht in seinen Bedingungen: lies das nach, bevor du zahlst.
Die Herstellergarantie ist die freiwillige Zusage von Bosch, Shimano oder dem Rahmenhersteller. Bei uns werden solche Herstellergarantien abgetreten, damit du sie nutzen kannst – sie erlöschen aber, wenn das Rad an Dritte weiterverkauft wird.
Unsere Garantie ist die freiwillige Zusatzschicht obendrauf, mit zwei Jahren Laufzeit und einem klar begrenzten Umfang. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Warum 2 Jahre mehr sind als der Marktstandard
Im Refurbished-Markt sind zwölf Monate auf Akku und Motor die gängige Ansage. Wir haben uns für zwei Jahre entschieden – und ja, das ist ein Wettbewerbsargument. Und der eigentliche Vergleichsmaßstab: Ein gebrauchtes E-Bike von privat kommt mit gar keiner Garantie. Null. Wenn der Akku nach sechs Wochen stirbt, ist das dein Problem, und ein neuer Bosch-Akku liegt schnell bei mehreren hundert Euro. Allein das ist der Grund, warum der Kauf beim gewerblichen Aufbereiter mit 2-Jahres-Garantie auf Akku und Motor für viele preisbewusste Käufer am Ende die günstigere Variante ist – nicht die teurere.
Bosch-zertifiziert und TÜV-geprüft: der Prüfprozess vor der Garantie
Eine Garantie auf einen ungeprüften Akku wäre ein leeres Versprechen. Deshalb steht vor der Garantie die Aufbereitung – und die läuft bei uns in festen Stufen:
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Annahme und Sichtprüfung – Rahmennummer, Zustand, Vollständigkeit, Vorschäden dokumentieren.
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Diagnose der Antriebskomponenten – bei Bosch-Systemen per Bosch DiagnosticTool: Fehlercodes, Ladezyklen, Systemzustand.
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Kapazitätstest am Akku – der Energieinhalt wird gemessen, nicht geschätzt. Ein Bosch-Fachbetrieb arbeitet dafür mit dem CapacityTester.
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Verschleißteile tauschen – Bremsbeläge, Reifen, Kette, Züge, je nach Zustand.
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Endkontrolle und Probefahrt – Schaltung, Bremsen, Licht, Motorunterstützung unter Last.
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Dokumentation – der geprüfte Zustand wird festgehalten, damit der Garantiefall später nicht von Erinnerungen abhängt.
Zwei Dinge zur Einordnung, weil sie oft verwischt werden. Erstens: Die TÜV-Zertifizierung bezieht sich auf unseren Aufbereitungsprozess (TÜV Rheinland), nicht auf ein Prüfsiegel, das jedes einzelne Rad als Gesamtprodukt zertifiziert. Zweitens: Bei Rädern mit Bosch-Antrieb weisen wir den Zustand der Bosch-Komponenten über „Certified by Bosch" aus – ein Zertifikat, das Restkapazität und Ladezyklen der Bosch-Teile zeigen kann. Das ist eine belastbare Information über Akku und Motor. Es ist keine Gesamtbewertung des Fahrrads und ersetzt weder Probefahrt noch technische Endkontrolle.
Wenn du selbst prüfen willst, was ein Zertifikat aussagt: Bosch bietet einen Akku-Check zur Seriennummer an, und der Händler-Service von Bosch eBike erklärt, was DiagnosticTool und CapacityTester tatsächlich messen.
So läuft ein Garantiefall ab
Der Akku lädt nicht mehr, der Motor setzt unter Last aus. Was dann?
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Melde dich bei uns: service@rebike.com oder +49 (0)89 380 38 630. Beides geht direkt in den Service, nicht in eine Warteschleife.
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Leg die Fakten dazu: Bestell- oder Auftragsnummer, Rahmennummer, was genau passiert, seit wann, gern mit Foto oder kurzem Video. Steht ein Fehlercode im Display, fotografier ihn ab – das spart eine Rückfrage.
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Wir prüfen den Fall: Handelt es sich um Akku oder Motor? Liegt ein Totalausfall der Funktionsfähigkeit vor? Greift einer der Ausschlüsse – Unfall, Eigenreparatur, Tiefentladung?
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Wir entscheiden über die Lösung: Reparatur oder Erstattung, nach Wahl von Rebike. Das geben wir offen zu, weil es in den Bedingungen steht: Die Wahl liegt bei uns, nicht bei dir. In der Praxis ist die Reparatur meist der schnellere Weg, weil ein passender Austauschakku nicht immer verfügbar ist.
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Wartungsnachweis hilft. Wer die Wartung nach Herstellervorgabe machen lässt und die Belege hat, steht im Garantiefall deutlich besser da – mangelnde Wartung ist ein Ausschlussgrund.
Was wir nicht versprechen: eine Bearbeitungszeit in Tagen. Wie lange es dauert, hängt vom Bauteil und der Ersatzteilverfügbarkeit ab; ein verbindliches Zeitfenster steht nicht in unseren Bedingungen, und wir erfinden hier keins.
Häufige Fragen zur Garantie auf gebrauchte E-Bikes
Was genau deckt die 2-Jahres-Garantie ab?
Die Funktionsfähigkeit von Akku und Motor, zwei Jahre ab Ablieferung. Konkret: Der Akku muss laden und den Motor versorgen, der Motor muss antreiben. Fällt eines der beiden vollständig aus, greift die Garantie. Alles andere am Rad fällt nicht darunter.
Sind Bremsen, Schaltung und Verschleißteile mitversichert?
Nein. Die Garantie ist ausdrücklich auf Akku und Motor begrenzt. Für Bremsen, Schaltung, Reifen, Lager oder Beleuchtung gilt die gesetzliche Gewährleistung – und, soweit abgetreten, die Herstellergarantie des jeweiligen Bauteils. Verschleiß ist grundsätzlich kein Garantiefall.
Gilt die Garantie nach einem Weiterverkauf weiter?
Nein. Die Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen, ausdrücklich auch beim Weiterverkauf. Auch abgetretene Herstellergarantien erlöschen, wenn das Rad an Dritte geht. Wenn du das Rad also in absehbarer Zeit verkaufen willst, ist die Garantie kein Wertargument für den Käufer.
Was ist, wenn der Akku nur noch wenig Kapazität hat?
Dann ist das ärgerlich, aber in der Regel kein Garantiefall: Maßstab ist die Funktionsfähigkeit, also kein Totalausfall. Eine zugesicherte Mindestkapazität über die Laufzeit enthält die Garantie nicht. Wenn dir ein bestimmter Kapazitätswert wichtig ist, frag vor dem Kauf nach dem Messergebnis des Kapazitätstests – das ist die belastbare Zahl, nicht die Reichweitenangabe im Display.
Wie melde ich einen Garantiefall?
Per E-Mail an service@rebike.com oder telefonisch unter +49 (0)89 380 38 630. Halte Bestellnummer, Rahmennummer und eine kurze Fehlerbeschreibung bereit. Wir prüfen, ob Akku oder Motor betroffen ist und ob ein Ausschlussgrund vorliegt – danach entscheiden wir über Reparatur oder Erstattung.
Muss ich die Wartung nachweisen?
Mangelnde Wartung oder Pflege ist ein Ausschlussgrund. Deshalb: Lass die Wartung nach Herstellervorgabe durchführen und heb die Belege auf. Ein dokumentierter Serviceverlauf ist im Streitfall der Unterschied zwischen „wir prüfen" und „wir lehnen ab".
Verfügbare Räder – vom Cityrad bis zum E-MTB Fully
Alle Räder in unserem Shop sind refurbished, technisch geprüft und kommen mit den zwei Jahren Garantie auf Akku und Motor, die hier beschrieben sind. E-MTBs und Fullys, Trekking- und Cityräder, E-Lastenräder, viele davon Leasingrückläufer aus Firmenflotten – typischerweise mit gepflegter Wartungshistorie und bis zu 60 Prozent unter dem Neupreis.
So findest du dein Rad: filtere nach Rahmengröße und Kategorie, prüfe im Produkt die Zustandsangaben und den dokumentierten Akkuzustand – und wenn du zwischen zwei Modellen schwankst, ruf an. Der Service beantwortet dir lieber vor dem Kauf, ob das Rad zu deinem Weg zur Arbeit passt, als danach eine Rücksendung abzuwickeln.
Jetzt die verfügbaren Räder ansehen und Akku- sowie Motorzustand direkt im Produkt prüfen.
Quellen
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Verbraucherzentrale: Alles zu Gewährleistung und Garantie
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Bürgerliches Gesetzbuch: § 476 BGB – Abweichende Vereinbarungen
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Bosch eBike: Akku-Check – gebrauchten Akku prüfen
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Bosch eBike: Händler-Service (DiagnosticTool, CapacityTester)